AGBŽs
§1. Angebote, Auftrag, Auslieferung An Angeboten behalten wir uns unsere Eigentums und Urheberrechte ausdrücklich vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nur dann zugänglich gemacht werden, wenn dies von MINDBOY ENTERTAINMENT ausdrücklich schriftlich freigegeben wurde. Ein Auftrag gilt erst nach E-Mailzustellung oder per Posteingang an MINDBOY ENTERTAINMENT für verbindlich. Telefonische Absprachen gelten erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Auftraggeber als eingegangen. Mit Auftragsauslösung an den Auftragnehmer (MINDBOY ENTERTAINMENT) ist eine Vorkasse von 50% der Gesamtsumme fällig, dies gilt für alle angebotenen Dienstleistungen. Sollten die 50% der Vorkasse innerhalb der nächsten 14 Tage (es gilt das Eingangsdatum der schriftlichen Bestätigung) nicht auf das Konto des Auftragnehmers (MINDBOY ENTERTAINMENT) veranlasst worden sein, so kann dieser den Auftrag stornieren oder solang mit der Ausführung des Auftrages warten bis der Auftraggeber den zu zahlenden Betrag überwiesen oder in bar beglichen hat. Bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung bleibt die Produktion der angebotenen Dienstleistung Eigentum des Auftragnehmers (MINDBOY ENTERTAINMENT). Bei nicht Begleichung der Rechnung tritt §4 Abs. 2 der AGB in Kraft. Ein Vertrag kommt mit Unterzeichnung beider Parteien zustande und ist für beide Parteien und deren Rechtsfolgen verbindlich. Es gilt das deutsche Recht. Der Auftraggeber wird schriftlich per Post oder E-Mail in Kenntnis gesetzt, wie weit der Auftragnehmer (MINDBOY ENTERTAINMENT) mit der in Auftrag gegebenen Dienstleistung ist, dies gilt als Zwischeninformation sowie auch bei Fertigstellung der Dienstleistung. Der Aufragnehmer (MINDBOY ENTERTAINMENT) haftet für keine Schäden die durch den Transport oder bei nicht sachgemäßer Bedienung entstanden sind, da hierbei die Versicherung der Zustellungsfirma (deutsche Post, DHL, Hermes etc.) haftet oder der Schadensverursacher verantwortlich gemacht wird. Alle Produkte werden vor Auslieferung noch einmal von dem Aufragnehmer (MINDBOY ENTERTAINMENT) überprüft. §2. Allgemeiner Haftungsausschluss Der Auftraggeber versichert, dass er Inhaber aller Rechte ist, auf deren Grundlage der Auftragnehmer (MINDBOY ENTERTAINMENT) produziert und produzieren darf. Der Auftragnehmer (MINDBOY ENTERTAINMENT) ist nicht verpflichtet nachzuprüfen, in wie weit der Inhalt bestellter Produkte gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Ist dies der Fall, haftet der Auftraggeber für alle daraus entstehenden Nachteile oder Schäden selbst. GEMA Rechte sind nicht übertragbar! Wenn der Auftraggeber den Auftragnehmer (MINDBOY ENTERTAINMENT) schriftlich beauftragt, so kann der Auftragnehmer (MINDBOY ENTERTAINMENT) alle GEMA Rechte bzw. Rechte an Dritten und deren Zustimmung für den weiteren Vorgang z.B. Veröffentlichung, Produnktionsabwicklung etc. einholen und verwalten. Der Auftraggeber verpflichtet sich vor oder während der Produktionsabwicklung eindeutig alle Vorstellungen und Wünsche zum Produkt dem Auftragnehmer (MINDBOY ENTERTAINMENT) bekannt zu machen. Sollte der Auftraggeber nach Auslieferung des Produktes Mängel feststellen bzw unzufrieden sein, so werden diese vom Auftragnehmer (MINDBOY ENTERTAINMENT) zurück gewiesen und nicht akzeptiert. §3. Erfüllungsort und Gerichtsstand Gerichtsstand und Erfüllungsort ist in Glasten / Bad Lausick Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer (MINDBOY ENTERTAINMENT) gilt das deutsche Recht. Durch die Erteilung eines Auftrages erkennt der Auftraggeber alle Lieferungs- und Zahlungsbedingungen vom Auftragnehmer (MINDBOY ENTERTAINMENT) an. Diese gelten auch für jeden weiteren Auftrag ohne dass erneut ein spezieller Hinweis auf diese Vertragsbedingungen erfolgen muss. §4. Vertragsklausel und Vertragsstrafe Nach Vertragsabschluss verpflichtet sich der Auftraggeber der Schweigepflicht. Er darf keine weiteren Produktionsfirmen, Musikverlage oder Plattenfirmen sowie Labels aufsuchen und diese beauftragen, zu wechseln oder ggf. einen Vertrag eingehen. Sollte der Auftraggeber dies Missachten so wird das Vertragsverhältnis mit unverzüglicher Kündigung und der entstandenen Sachschäden laut § 824 BGB geltend gemacht und bestraft. §5. Einschränkung der Übertragbarkeit Die produzierten Werke sind ohne des Wissen vom Auftragnehmer (MINDBOY ENTERTAINMENT ) nicht weiter zu verkaufen bzw sind sonstige Bereicherungen (Finanziell und / oder Promotion) zu unterlassen. Die produzierten Werke werden einschließlich vom Auftragnehmer (MINDBOY ENTERTAINMENT ) vermarktet. §6. Sonstige Der Auftraggeber ist für die An und Abreise der vom Auftragnehmer (MINDBOY ENTERTAINMENT) festgelegten Treffpunkte sowie Büro oder Studio selbst Verantwortlich. Die anfallenden Anfahrts-, Verköstigungs- oder Unterkunftskosten werden vom Auftragnehmer (MINDBOY ENTERTAINMENT) nicht übernommen. Der Auftraggeber ist verpflichtet seine Daten wahrheitsgemäß dem Auftragnehmer (MINDBOY ENTERTAINMENT) wahrheitsgemäß zu übergeben. Diese sind bei Änderung (Umzug oder sonstiges) unverzüglich dem Auftragnehmer (MINDBOY ENTERTAINMENT) bekannt zu machen. Sollte dies nicht geschehen tritt §4 Abs.2 der AGB in Kraft. |